Der Synodalrat der Kantone Bern, Jura und Solothurn gab 2017 eine
„Empfehlung für die Anstellung und Besoldung
von Organistinnen und Organisten” heraus. Sie können diese auf der Seite des
Bernischen Organistenverbandes oder direkt
hier anschauen.
Letztes Jahr - also 7 Jahre später - kamen neue Empfehlungen vom Synodalrat, die Sie sich wiederum auf der Seite des
BOV oder direkt
hier anschauen können. Der Synodalrat sagt zur neuen
Empfehlung im Kreisschreiben 12/2024 unter anderem:
Die seit 2017 geltende Empfehlung für die Anstellung und Besoldung von Organistinnen und Organisten bietet Kirchgemeinden
eine solide Basis, um Organistinnen und Organisten angemessene Anstellungsbedingungen und Löhne zu gewähren. Das Dokument
wird in Kirchgemeinden rege genutzt, dabei zeigte sich in den letzten Jahren, dass an drei Punkten Verbesserungsbedarf besteht:
1. ist die Berechnung von Gehältern und Anstellungsprozenten sowie von Einzelentschädigungen kompliziert
2. sind Dienste, die einzeln entschädigt werden, deutlich tiefer honoriert als innerhalb einer Anstellung und
3. wurde vermehrt nach Empfehlungen für Anstellung und Besoldung von kirchenmusikalisch Tätigen gefragt, die in
ihrem Dienst ein anderes Instrument als Orgel spielen...
Die Neuerungen
1. Erweiterung auf andere Instrumente
Mittlerweile ist in vielen Gemeinden nicht nur die Orgel, sondern sind auch andere Instrumente im Einsatz. Die neuen
Empfehlungen sind nun so gestaltet, dass sie auch auf diese anwendbar sind (z.B. Klavierspiel oder Bandleitung).
Sie gelten neu für alle kirchenmusikalischen Dienste ausser Chorleitung und Kantorendienst... . Deshalb ändert sich auch
der Titel des Dokuments und lautet neu «Empfehlung für die Anstellung und Besoldung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern».
2. Vereinfachung der Berechnung von Stellenprozenten
Bisher mussten die Kirchgemeinden die Höhe der Stellenprozente in einem aufwendigen Verfahren durch Zusammenrechnen des
Aufwands aller einzelnen Aufgaben (Orgelspiel im Gottesdienst, Üben, Literaturrecherche, Sitzungen etc.) ermitteln.
Neu gibt es Pauschalansätze pro Gottesdienst, in die die Hintergrundarbeit bereits eingerechnet...
Der Pauschalansatz für Kasualien ist tiefer, weil hier nur die Arbeitszeit berechnet wird, die im Durchschnitt für den
kirchenmusikalischen Dienst pro Kasualie anfällt.
Aufwand für Aufgaben, die nicht mit jeder Kirchenmusikstelle verbunden sind (z.B. Koordination Team Kirchenmusik oder Konzerte),
werden nach wie vor separat berechnet.
3. Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit
... Die Einzelentschädigungen waren ursprünglich dafür gedacht, einzelne Dienste, insbesondere Stellvertretungen abzudecken.
In der Praxis zeigte sich, dass etliche Kirchgemeinden gar keine Kirchenmusikerin oder kein Kirchenmusiker anstellen, sondern
nur Einzelentschädigungen zahlen. Die bisherigen Ansätze sind deutlich tiefer als das Gehalt pro Dienst innerhalb einer Anstellung,
obwohl der zeitliche Aufwand gleich ist. Das benachteiligt Kirchenmusiker:innen mit Einzelentschädigungen gegenüber
ihren Kolleg:innen in einem Anstellungsverhältnis, insbesondere, wenn Zusatzaufwand (für einzelne Dienste oft höherer Aufwand
für Absprachen, Proben mit Solist:innen,Extrawünsche bei Kasualien etc.) nicht extra honoriert wird, wie das in der Praxis
oft der Fall ist...
4. Auswirkungen auf die Kirchgemeinden
Die Höhe des Gehalts im Rahmen einer Anstellung bleibt auf der neuen Berechnungsgrundlage praktisch gleich wie bisher.
Es gibt lediglich kleine Anpassungen der Lohnklassen...
Natürlich fällt aber die markante Erhöhung der Einzelentschädigungen um 20 – 25 % sofort ins Auge und könnte manchen
Verantwortlichen in den Kirchgemeinden Sorgen bereiten, die sich bisher an den tiefen Ansätzen orientiert haben...
Um mir eine Übersicht zu verschaffen und die Unterschiede zwischen 2017 und 2024 leichter vergleichen zu können,
habe ich das Wichtigste herausgeschrieben.
Ja, was könnten denn „verwandte Instrumente” sein? Ich denke da an folgende Instrumente:
♪ Harmonium (auch bekannt als Hallelujah-Vergaser oder Psalmenpumpe)
♪ Cembalo, Spinett
♪ Akkordeon, Schwyzerörgeli
♪ Gitarre, Laute
♪ Harfe, Zither
♪ Band, Bandleitung
♪ ...
Die (ungeheuer komplizierten) Lohnklassentabellen des Kantons Bern finden Sie
hier.
Empfehlungen für Lohnklassen und Einzelentschädigungen
Der Synodalrat und der Bernische Organistenverband empfahlen 2017 und empfehlen heut folgende Lohnklassen und
Einzelentschädigungen:
Seit ich pensioniert bin, werde ich vor allem
pro Dienst entschädigt. Ich habe deshalb die Einzelentschädigungen
in hübsche Grafiken umgewandelt...
Interessant ist auch die Progression nach Qualifikation und Alter bzw. Dienstalter: In den Empfehlungen von
2017 sind die „grossen” Unterschiede lediglich bei den Qualifikationen zu beobachten;
das Alter spielt eine lächerlich kleine Rolle, das Dienstalter überhaupt keine. Ganz anders
2024:
Das Lebensalter wurde aus der Bewertung entfernt. Dafür gibt es grosse Unterschiede bei Qualifiaktion
und Dienstalter.
Um dem Dienstalter (offiziell heisst es „Berufserfahrung”) gebührend gerecht zu werden, wurde 2024eine vierfache Abstufung
eingeführt: Nach 10, nach 20, nach 30 nach 40 Jahren gibt's jeweils mehr Zapfen.
Gebe Gott mir die Gelassenheit, hinzunehmen, dass nicht noch eine 5. Dienstaltersklasse für so alte Säcke wie mich geschaffen wurde...
Besonders anschaulich wird die Grafik, wenn man alle empfohlenen Beträge in eine Reihe stellt:
Allerlei:
Die
Empfehlungen von 2017 teilen ihre Honorarempfehlungen auf 6 Qualifikationen auf. Innerhalb einer
Quali-fikation gibt es eine Progrssion (Steigerung), welche vom Lebesnalter abhängig ist. Diese Progression ist allerdings sehr bescheiden
und bewegt sich um Umfang von plus/minus einigen Fränkli.
Die
Empfehlungen von 2024 teilen ihre Honorarempfehlungen benfalls auf 6 Qualifikationen auf. Innerhalb einer
Qualifikation gibt es eine beachtliche Progression, welche vom Dienstalterr abhängig ist. Alle Ansätze sind zum Teil massiv höher als 2017.
Die neuen Besoldungsvorschläge vom Synodalrat und vom BOV sind ja gut gemeint und waren - v.a. wegen Corona - überfällig.
Lobenswert ist auch, dass die alte Einreihung gemäss dem Lebensalter durch eine neue, sinnvollere Einreihung gemäss den
Dienstjahren ersetzt wurde und dass innerhalb der Dienstjahre eine „anständige” Steigerung angesetzt wurde.
Vielleicht haben der Synodalrat und der BOV die Kirchgemeinden über die neuen Empfehlungen orientiert. Vielleicht auch nicht.
Dann wäre es empfehlenswert, wenn wir Organistinnen und Organisten „unsere” Kirchgemeinden informieren täten.
Aber...
...es ist nicht anzunehmen, dass die Kirchgemeinde Freude an den neuen Besoldungsempfehlungen haben werden. Es ist auch schwerlich
vorstellbar, dass die Kirchgemeinden die Löhne ihrer Organistinnen und Organisten
von sich aus
an die neuen Besoldungsempfehlungen anpassen. Schliesslich treten immer mehr Leute aus der Kirche aus, und die Einnahmen schwinden.
Originalzitat eines Kirchgemeinderates vor rund 30 Jahren:
„Der Kuchen wird immer kleiner! ”
Heute ist der Kuchen noch viel kleiner. Warum sollte man da ausgerechnet den Organistinnen und Organisten derart
mehr Lohn ins Portemonnnaie schaufeln?
Wenn ich da an die „grossen” Kirchgemeinden Bern und Thun denke... Die waren schon immer sparsam, wenn es um
Organistenhonorare - vor allem um Einzelentschädigungen - ging; ich fürchte fast, die werden auch sparsam bleiben. Schliesslich
handelt es sich hier nur um
Empfehlungen. Die kann man getrost ignorieren.
Immerhin haben mir langjährige Erfahrungen gezeigt, dass „kleine” Kirchgemeinden eher bereit sind -
trotz ihrem manchmal ziemlich schmalen Budget - die Empfehlungen wenigstens teilweise zu berücksichtigen.