Demnächst werde ich an einem besonderen Sonntags-Gottesdienst im Emmental spielen. Besonders ist er, weil noch eine Flötistin mitwirken wird.
Diesen Einsatz mache ich als Vertreter für die dort amtierende Organistin. Der Zeitaufwand dürfte beträchtlich sein, und ich dachte,
ich könnte mal alle (wirklich alle! - wie ein Fürsprecher - haha) Arbeits- und Reisezeiten auflisten und zusammenzählen und
am Schluss das Ergebnis bestaunen.
Als Ansatz für meine Entschädigung nehme ich
Fr. 280.00.
Das sind rund Fr. 13.00 mehr, als mir gemäss den "alten" Besoldungsempfehlungen des Synodalrats zustehen würde
(Seite 13, Qualifikation 5 ab 60 Jahren).
Gemäss den "neuen" Besoldungsempfehlungen (Seite 8) ist dies knapp das Honorar, das ein Organist mit
Qualifikation 0 nach 30 Dienstjahren erhält oder erhalten sollte.
Und hier jetzt eben die Liste für den "besondern" Gottesdienst...
In der letztes Jahr vom Bernischen Synodalrat herausgegebenen «Empfehlung für die Anstellung und Besoldung von
Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern» ist auch noch die Rede von sog.
Hintergrundarbeiten.
Wenn man da noch etwas Zeit für
Allg. Üben, Qualifikationserhalt, Repertoirepflege und -erweiterung, Persönliche
Information, Fachliteratur, kleinere Veranstaltungen, Zeitaufwand für Weiterbildung usw. zu den oben ange-gebenen Zeiten
einbauen täte, käme man auf einen Stundenlohn von rund
Fr. 13.00.
Es ist fraglich, ob mir die eher kleine Kirchgemeinde überhaupt ein Honorar von Fr. 280.00 ausrichten wird. Sollte es kleiner
ausfallen, würde sich der Stundenlohn auf einen Betrag von
weniger als Fr. 12.00 reduzieren.
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Es gibt zum Glück auch ganz "normale" Gottesdienste ohne Solisten. Sollte ich wieder - wie oben - am selben Ort im Emmental
spielen, käme ich auf folgenden Zeit- und Reiseaufwand:
Auch hier würden die oben erwähnten Hintergrundarbeiten sowie das möglicherweise tiefere Honorar (tiefer als erwartet) zu einem
reduzierten Stundenlohn von ca.
Fr. 23.00 führen.